Unsere Leistungen
Vom ersten Verdacht bis zur dokumentierten Entsorgung — wir begleiten Sie durch den gesamten Sanierungsprozess. Alle Arbeiten erfolgen nach SUVA-Richtlinie 1903.
Asbest-Gutachten
Vor-Ort-Begehung, Probennahme und Gutachten zur Identifikation asbesthaltiger Materialien in Ihrem Gebaeude.
Mehr erfahrenAsbestanalyse
Akkreditierte Materialanalyse im Labor — von der Probennahme bis zum Analysebericht.
Mehr erfahrenAsbestsanierung
SUVA-konforme Entfernung asbesthaltiger Materialien — fachgerecht, sicher und dokumentiert.
Mehr erfahrenAsbestentsorgung
Gesetzeskonforme Verpackung, Transport und Entsorgung asbesthaltiger Abfaelle auf zugelassenen Deponien.
Mehr erfahrenProjektmanagement
End-to-End-Koordination Ihres Asbestprojekts — von der ersten Abklaerung bis zur Schlussfreigabe.
Mehr erfahrenSchweizer Rechtsrahmen
Alle Arbeiten erfolgen gemäss SUVA-Richtlinie 1903, VVEA Art. 35 und ChemV 1990. Die Dokumentation richtet sich nach SIA 416/1. In Basel-Stadt sind das Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI), in Basel-Landschaft die Bau- und Umweltschutzdirektion zuständig.
Bereit für Ihre Asbestabklärung?
Kostenlose Erstberatung per E-Mail. Wir antworten werktags innert 24 Stunden.